Rechtslage und Steuer: GlüStV-Einordnung und die 5,3-Prozent-Einsatzsteuer
Zwei Fragen werden häufig vermischt: ob ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis rechtmäßig agiert und ob eine Person sich durch die Teilnahme strafbar macht. Diese Seite trennt beide Ebenen, ordnet die Zuständigkeit der GGL ein und erklärt, warum Gewinne für Spieler steuerfrei bleiben, während die 5,3 % Spieleinsatzsteuer die Anbieterseite betrifft.
Von Lena Fischer · Geprüft von Thomas Berger, ehem. Glücksspielaufsicht · Aktualisiert 22. Juli 2026

GlüStV und GGL: rechtliche Einordnung des Angebots
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist die bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für Online-Glücksspiel in Deutschland, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Anbieter, die Glücksspiel in Deutschland veranstalten oder bewerben möchten, benötigen dafür eine Erlaubnis der GGL. Ein Anbieter ohne diese Erlaubnis handelt aus deutscher Sicht nicht zulässig, selbst wenn er in seinem Sitzland, meist Malta oder Estland, über eine gültige eigene Lizenz verfügt.
Diese Einordnung betrifft zunächst den Anbieter, nicht automatisch die einzelne spielende Person, eine Unterscheidung, die im nächsten Abschnitt vertieft wird. Eine allgemeine Einordnung des Gesamtthemas Casino ohne Limit findet sich auf der Startseite.
Warum „nicht zulässig" nicht gleichbedeutend mit „unerreichbar" ist
Ein nicht erlaubtes Angebot bleibt technisch aufrufbar, bis die GGL im Einzelfall dagegen vorgeht, etwa durch eine Untersagungsverfügung oder die Sperrung von Zahlungswegen. Zwischen dem formalen Fehlen einer Erlaubnis und einer tatsächlich durchgesetzten Maßnahme kann deshalb Zeit vergehen, was den Eindruck erwecken kann, ein Angebot sei stillschweigend zulässig, obwohl es das rechtlich nicht ist.
Wo diese Zuständigkeit endet
Die GGL kann gegen den Anbieter und dessen Auftritt am deutschen Markt vorgehen, sie hat aber keine unmittelbare Handhabe gegenüber der ausländischen Aufsichtsbehörde, die die eigentliche Lizenz erteilt hat. Beide Zuständigkeiten laufen nebeneinander her, ohne dass die eine die andere ersetzt.
Warum zwei Rechtsordnungen gleichzeitig gelten können
Ein Anbieter mit maltesischer Lizenz unterliegt gleichzeitig maltesischem Aufsichtsrecht und, sobald er sich an deutsche Nutzerinnen und Nutzer richtet, der Einschätzung nach deutschem Glücksspielrecht. Diese doppelte Perspektive ist kein Widerspruch, sondern Ausdruck davon, dass Glücksspielregulierung in der EU nicht vollständig vereinheitlicht ist, sondern jeder Mitgliedstaat eigene Vorgaben für sein Staatsgebiet formulieren darf. Für die rechtliche Einordnung aus deutscher Sicht ist deshalb allein maßgeblich, ob eine deutsche Erlaubnis vorliegt, unabhängig davon, wie umfassend die ausländische Lizenz im eigenen Sitzland reguliert.
Warum die Teilnahme für Spieler i. d. R. nicht strafbar ist
Nach überwiegender rechtlicher Einschätzung macht sich eine Person, die bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, allein durch die Teilnahme in der Regel nicht strafbar. Strafrechtlich relevant ist vor allem das Veranstalten und Bewerben von Glücksspiel ohne Erlaubnis, eine Handlung, die dem Anbieter zugeordnet wird, nicht der einzelnen spielenden Person.
Der Unterschied zwischen Veranstalten und Teilnehmen
Wer ein Glücksspiel veranstaltet, organisiert das Angebot, verwaltet Einsätze und Gewinne und tritt nach außen als Betreiber auf. Wer teilnimmt, gibt lediglich einen Einsatz ab und nimmt am Ergebnis teil, ohne organisatorische Verantwortung für das Angebot selbst zu tragen. Diese Trennung ist der Kern der unterschiedlichen strafrechtlichen Bewertung beider Rollen.
Was diese Einschätzung nicht bedeutet
Die fehlende Strafbarkeit der Teilnahme bedeutet nicht, dass das Angebot dadurch rechtmäßig wird oder dass der deutsche Spielerschutz weiterhin greift. Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis spielt, verzichtet trotzdem auf LUGAS, OASIS und die GGL-Aufsicht, wie es die Seiten zu Einzahlungslimit und OASIS und LUGAS im Detail beschreiben.
Warum eine pauschale Aussage hier an Grenzen stößt
Die hier beschriebene Einschätzung fasst die überwiegende rechtliche Bewertung zusammen, ersetzt aber keine verbindliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls. Wer eine rechtssichere Einschätzung zur eigenen Situation benötigt, sollte sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden, da diese Seite ausschließlich der allgemeinen Einordnung dient.
Wie sich diese Einschätzung von der Situation des Anbieters unterscheidet
Während für Spielende die bloße Teilnahme im Vordergrund steht, geht es beim Anbieter um die organisatorische Veranstaltung des Glücksspiels selbst, also Serverbetrieb, Auszahlungsabwicklung und Werbung gegenüber deutschen Nutzerinnen und Nutzern. Diese beiden Ebenen, Teilnahme und Veranstaltung, werden in öffentlichen Diskussionen häufig vermischt, obwohl die rechtliche Bewertung an ganz unterschiedlichen Handlungen ansetzt und deshalb auch zu unterschiedlichen Konsequenzen führt.
Verantwortung liegt beim Anbieter
Die rechtlichen Konsequenzen einer fehlenden deutschen Erlaubnis treffen in erster Linie den Anbieter. Die GGL verfügt über mehrere Instrumente, um gegen ein nicht erlaubtes Angebot am deutschen Markt vorzugehen.
Untersagungsverfügungen
Die GGL kann einem Anbieter das weitere Anbieten von Glücksspiel in Deutschland behördlich untersagen. Eine solche Verfügung richtet sich an den Anbieter selbst und entfaltet zunächst keine unmittelbare Wirkung gegenüber bereits registrierten Spielenden.
Sperrung von Zahlungswegen und IP-Adressen
Zusätzlich kann die GGL gegenüber Zahlungsdienstleistern und Internetzugangsanbietern auf eine Sperrung von Zahlungswegen oder den technischen Zugang zu einem Angebot hinwirken. Diese Maßnahmen setzen an der technischen Erreichbarkeit an, nicht an einer strafrechtlichen Verfolgung einzelner Nutzerinnen und Nutzer.
Warum diese Maßnahmen den Anbieter, nicht den Spieler treffen
Alle genannten Instrumente richten sich gegen die Struktur des Angebots selbst, etwa dessen technische Erreichbarkeit oder Zahlungsanbindung, nicht gegen das individuelle Konto einer spielenden Person. Diese Ausrichtung spiegelt die zuvor beschriebene Trennung zwischen Veranstalten und Teilnehmen auch auf der Ebene der behördlichen Durchsetzung wider.
Steuerfreie Gewinne für Spieler
Glücksspielgewinne sind für Spielende in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Diese Einordnung gilt unabhängig davon, ob ein Anbieter eine deutsche GGL-Lizenz oder eine reine EU-Lizenz hält, da sich die Steuerfreiheit auf die Art des Einkommens bezieht, nicht auf den Lizenzstatus des Anbieters.
Warum Glücksspielgewinne anders behandelt werden als Erwerbseinkommen
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen planbarem Erwerbseinkommen und Gewinnen aus reinem Zufall. Glücksspielgewinne gelten als Ergebnis eines Zufallsereignisses ohne wiederholbare, planbare Erwerbstätigkeit, weshalb sie grundsätzlich nicht der Einkommensteuer unterliegen. Diese Einordnung betrifft die private, gelegentliche Teilnahme, nicht ein gewerbsmäßig betriebenes Glücksspielangebot.
Wo diese Regel an ihre Grenzen stößt
Wird Glücksspiel nachweislich gewerbsmäßig und mit auf Dauer angelegter Gewinnerzielungsabsicht betrieben, etwa im professionellen Pokerbereich, kann eine andere steuerliche Bewertung greifen. Für die weit überwiegende Zahl privater Spielender bleibt die grundsätzliche Steuerfreiheit jedoch bestehen, unabhängig von der Höhe eines einzelnen Gewinns.
Warum die Höhe eines Gewinns allein keine Rolle spielt
Anders als bei manchen anderen steuerfreien Einkunftsarten gibt es bei privaten Glücksspielgewinnen keine betragsmäßige Obergrenze, ab der automatisch eine Steuerpflicht einsetzt. Ein einmaliger, hoher Gewinn bei einer privaten, gelegentlichen Teilnahme bleibt grundsätzlich ebenso steuerfrei wie ein kleiner Betrag, solange keine gewerbsmäßige Struktur dahintersteht. Entscheidend ist damit die Art der Tätigkeit, nicht die Summe des einzelnen Gewinns.
Die 5,3-Prozent-Spieleinsatzsteuer
Die Spieleinsatzsteuer von 5,3 % wird auf den Einsatz bei virtuellen Automatenspielen und Online-Poker erhoben, geregelt über das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG). Sie betrifft ausschließlich lizenzierte Anbieter, die diese Steuer an den Fiskus abführen, nicht die Spielenden selbst.
Warum die Steuer am Einsatz statt am Gewinn ansetzt
Anders als eine Steuer auf den Gewinn, die von einem einzelnen Spielausgang abhinge, greift die Spieleinsatzsteuer bei jedem einzelnen Einsatz, unabhängig davon, ob am Ende ein Gewinn oder Verlust steht. Dieses Modell erzeugt für den Anbieter eine planbare, kontinuierliche Steuerlast statt einer vom Spielausgang abhängigen Größe. Der Gesetzestext selbst ist über gesetze-im-internet.de einsehbar.
Warum EU-Anbieter ohne deutsche Lizenz diese Steuer nicht abführen
Da die Spieleinsatzsteuer an die deutsche Lizenz gekoppelt ist, fällt sie bei Anbietern ohne diese Erlaubnis nicht an. Das ist einer der Gründe, warum solche Angebote theoretisch bessere Auszahlungsquoten kalkulieren können, da ein Kostenfaktor entfällt, der bei lizenzierten Anbietern fest eingepreist ist.
Was diese Steuer für Spielende praktisch bedeutet
Für Spielende selbst entsteht durch die Spieleinsatzsteuer keine direkte Zahlungspflicht, da sie ausschließlich auf Anbieterseite anfällt. Mittelbar kann sie sich auf Bonusangebote oder Auszahlungsquoten auswirken, ein direkter Abzug vom eigenen Einsatz oder Gewinn findet für die spielende Person jedoch nicht statt.
Wie sich die Steuer von der Umsatzsteuer unterscheidet
Die Spieleinsatzsteuer ist keine Umsatzsteuer im herkömmlichen Sinn, sondern eine spezielle, im RennwLottG verankerte Abgabe, die ausschließlich für Glücksspielangebote gilt. Sie tritt neben die reguläre Unternehmensbesteuerung eines Anbieters und wird unabhängig von dessen sonstigen steuerlichen Pflichten erhoben. Für Spielende ist diese Unterscheidung vor allem deshalb relevant, weil sie erklärt, warum die Steuer ausschließlich in der Glücksspielbranche und nicht als allgemeiner Aufschlag auf jede Dienstleistung erscheint.
Rechtliche und steuerliche Aspekte im Vergleich
Die folgende Tabelle fasst die zuvor beschriebenen Aspekte für deutsch lizenzierte und EU-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zusammen.
| Aspekt | Deutsche GGL-Lizenz | EU-Anbieter ohne Limit |
|---|---|---|
| Rechtmäßigkeit des Angebots in Deutschland | zulässig | nicht zulässig |
| Strafbarkeit der Teilnahme | nicht relevant, Angebot erlaubt | i. d. R. nicht strafbar für Spieler |
| Steuer auf Gewinne der Spielenden | steuerfrei | steuerfrei |
| Spieleinsatzsteuer | 5,3 %, Anbieterseite | keine deutsche Einsatzsteuer |
| Behördliche Durchsetzung | durch GGL nicht nötig | Untersagung/Sperrung gegenüber Anbieter möglich |
Auffällig ist, dass sich die steuerliche Situation der Spielenden selbst kaum unterscheidet, während sich Rechtmäßigkeit und Durchsetzung deutlich unterscheiden. Diese Trennung ist der Grund, warum Rechtslage und Steuer zwar oft gemeinsam genannt, aber unterschiedlich bewertet werden müssen.
Kurz gefasst
- Ein Angebot ohne deutsche GGL-Erlaubnis ist nach GlüStV nicht zulässig, die Teilnahme selbst ist für Spieler i. d. R. nicht strafbar.
- Behördliche Maßnahmen wie Untersagungsverfügungen richten sich gegen den Anbieter, nicht gegen einzelne Spielende.
- Glücksspielgewinne bleiben für Spieler grundsätzlich steuerfrei, unabhängig vom Lizenzstatus des Anbieters.
- Die 5,3 % Spieleinsatzsteuer nach RennwLottG betrifft lizenzierte Anbieter, nicht die Spielenden.
- Bei individuellen Fragen sind Rechtsanwalt, Steuerberater oder das zuständige Finanzamt die richtige Anlaufstelle.
Rechenbeispiel: Einsatzsteuer und Auszahlungsquote
Ein einfaches, selbst gerechnetes Beispiel ohne Bezug auf einen konkreten Anbieter veranschaulicht, wie sich die Spieleinsatzsteuer rein rechnerisch auf einen Einsatzbetrag auswirken kann.
Einsatz bei deutscher Lizenz
Bei einem Einsatz von 100 € an virtuellen Automaten führt der lizenzierte Anbieter 5,3 €, also 5,3 % dieses Einsatzes, als Spieleinsatzsteuer ab. Dieser Betrag fließt an den Staat und wird unabhängig vom Spielausgang fällig, auch wenn die spielende Person am Ende gewinnt.
Einsatz bei einem EU-Anbieter ohne Limit
Beim selben Einsatz von 100 € bei einem Anbieter ohne deutsche Lizenz entfällt diese 5,3-€-Abgabe, da keine deutsche Spieleinsatzsteuer anfällt. Der Betrag verbleibt rechnerisch vollständig im System des Anbieters und kann theoretisch in eine höhere Auszahlungsquote einfließen.
Was das Beispiel zeigt und was nicht
Das Beispiel zeigt einen rein rechnerischen Unterschied auf Anbieterseite, keine Garantie für eine tatsächlich höhere Auszahlungsquote im Einzelfall, da diese von weiteren Faktoren wie Spielauswahl und Anbieterkalkulation abhängt. Für die Spielenden selbst ändert sich an der Steuerfreiheit des eigenen Gewinns durch dieses Beispiel nichts, unabhängig vom Lizenzstatus des Anbieters.
Wohin bei rechtlichen und steuerlichen Fragen
Diese Seite ordnet die allgemeine Rechts- und Steuerlage ein, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Für konkrete Fragen zur eigenen Situation gibt es passendere Anlaufstellen als eine allgemeine Informationsseite.
Bei steuerlichen Fragen
Fragen zur eigenen Steuersituation, etwa zur Abgrenzung zwischen privater und gewerbsmäßiger Teilnahme, beantwortet verbindlich ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt, nicht eine allgemeine Informationsseite wie diese.
Bei rechtlichen Fragen
Für eine verbindliche Einschätzung zur eigenen rechtlichen Situation, etwa im Zusammenhang mit einem bestimmten Anbieter, ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die richtige Anlaufstelle. Allgemeine Informationen zur Zuständigkeit der Aufsicht liefert zudem die Website der GGL.
Bei Fragen zum eigenen Spielverhalten
Wer das eigene Spielverhalten einschätzen möchte, findet auf check-dein-spiel.de Selbsttests und Beratungsangebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, telefonisch erreichbar unter 0800 1 37 27 00. Wie sich ein Anbieter grundsätzlich auf Seriosität prüfen lässt, beschreibt zudem die Seite seriöse Casinos erkennen.
Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei individuellen Fragen zur eigenen Situation helfen ein Steuerberater, das zuständige Finanzamt oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt weiter. Angaben beziehen sich auf den Stand vom 22. Juli 2026 und können sich bei künftigen Änderungen des GlüStV oder des RennwLottG verschieben.
Häufige Fragen
Müssen ausländische Gewinne in der deutschen Steuererklärung überhaupt erwähnt werden?
Ändert sich die strafrechtliche Einschätzung, wenn regelmäßig und mit hohen Beträgen bei einem Anbieter ohne Limit gespielt wird?
Gilt die Steuerfreiheit von Glücksspielgewinnen auch für gewerbsmäßiges Pokerspiel?
Wird die 5,3 % Spieleinsatzsteuer auch dann fällig, wenn ein Spieler am Ende des Monats insgesamt verloren hat?
Kann sich die steuerliche Behandlung von Glücksspielgewinnen für Spieler in Zukunft ändern?
Limit Radar arbeitet unabhängig von Anbietern und geht keine Affiliate-Beziehungen ein. Grundlage dieser Seite sind der Gesetzestext des GlüStV und des RennwLottG sowie öffentliche Angaben der GGL zur Aufsichtspraxis. Das Rechenbeispiel wurde eigenständig mit runden, nachvollziehbaren Zahlen erstellt und bildet keine realen Anbieterdaten ab. Inhalte werden bei Änderungen der Rechtslage aktualisiert, zuletzt geprüft am 22. Juli 2026.