Patienteninfo

Patienteninfo

Lerne vom Gestern. Lebe heute. Vertrau auf Morgen.

Albert Einstein

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Haus- oder Facharzt in Form von Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie gemäß dem Förderbedarf verordnet.

Über das logopädische Behandlungsangebot hinaus biete ich auch Individuelle Gesundheitsleistungen in Form von Yogatherapie an. Dies sind Leistungen, die die Therapie oder Dein Wohlbefinden optimal ergänzen und unterstützen, aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Terminvereinbarung
Termine kannst Du gerne telefonisch mit mir vereinbaren. Falls ich Deinen Anruf nicht persönlich entgegennehmen kann, bitte ich, mir eine Nachricht auf den Anrufbeantworter zu hinterlassen oder eine E-Mail zu schicken. Ich kontaktiere Dich dann schnellstmöglich.
Dein erster Termin

Die erste Sitzung beinhaltet ein ausführliches Gespräch. So kann ich mir ein ganzheitliches Bild von Dir, Deinen Angehörigen oder Deinem Kind verschaffen, um so eine individuelle Therapie zu planen. Außerdem hast Du die Möglichkeit Fragen zu stellen und persönliche Anliegen zu äußern.

Bei dem ersten Termin bringst Du bitte mit:

  • Für Logopädie: eine gültige Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum darf nicht älter als 14 Tage sein). Verordnungen für eine logopädische Behandlung werden z.B. von Hausärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden und Neurologen ausgestellt.
  • Arztbefund
  • Berichte von Krankenhäusern oder Rehakliniken
  • Berichte von bereits stattgefundenen Therapien (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie,…)
  • Berichte von Lehrer
Kosten

Aufgrund der ärztlichen Verordnung werden die Kosten für eine logopädische Behandlung in der Regel von den gesetzlichen aber auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen mit einem Befreiungsausweis sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Weitere Informationen findest Du unter www.heilmittelrichtlinien.de.

 Für logopädische Leistungen existiert für die Abrechnung mit Privatpatienten keine gesetzliche Gebührenordnung wie bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Vor Therapiebeginn wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Die darin vereinbarte Vergütungshöhe orientiert sich an den örtlich üblichen Preisen. Auf Wunsch erhältst Du einen Kostenvoranschlag, den Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen kannst.

Die Individuelle Gesundheitsleistungen in Form von Yogatherapie stehen ohne ärztliche Verordnung zur Verfügung. Dies betrifft spezielle Therapieangebote. In diesem Fall werden die Kosten nicht von den Krankenkassen getragen. Du erhältst dann zu vorher vereinbarten Konditionen eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen.

Behandlungsdauer

Je nach Anliegen dauert eine Therapieeinheit 45 oder 60 Minuten. Die Therapiefrequenz richtet sich nach Bedarf.

Nach Abschluss eines Rezepts wird ein Bericht an Deinen verordnenden Arzt geschickt. Darin wird der bisherige Behandlungsverlauf geschildert. Bei weiterem Behandlungsbedarf stellt der Arzt dann eine Folgeverordnung aus.

Terminabsage / Fernbleiben

Termine werden nur nach Vereinbarung vergeben. Entsprechend ist ein Termin exklusiv für Dich reserviert, sowie der Behandlungsraum etc. ausschließlich für Dich eingeplant. Werden Termine versäumt/nicht rechtzeitig abgesagt, habe ich meist keine Gelegenheit, den Termin anderweitig zu vergeben. Dadurch entstehen Kosten.

Ich bitte daher Deine Termine pünktlich wahrzunehmen oder mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Versäumte oder kurzfristig abgesagte Termine, die ich nicht wieder vergeben kann, muss ich leider privat in Rechnung stellen (gemäß § 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB).